Bedarf in der Betreuung abklären? Die Spitex kann das!
Schweizweit arbeiten die Kantone derzeit an der Umsetzung der neuen Finanzierung von Betreuungsleistungen über Ergänzungsleistungen (EL), die ab 2028 gilt. Dabei sind sie auch auf der Suche nach jemandem, der den Bedarf an Betreuungsleistungen professionell ermitteln kann. Das Beispiel Zürich zeigt, dass die Spitex hierfür bestens geeignet ist, sei es allein oder im Rahmen einer Partnerschaft.
KATHRIN MORF. Die Schweiz rüstet sich für die Finanzierung von Betreuungsleistungen: Im Sommer 2025 hat das Parlament beschlossen, die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV um Betreuungsleistungen zu Hause zu erweitern (vgl. Infokasten). Ziel ist, dass Menschen mit EL länger selbstbestimmt leben können. Derzeit erarbeiten die Kantone, wie sie das revidierte Bundesgesetz ab 1. Januar 2028 umsetzen werden. Ein wesentlicher Teil dieser Arbeit ist die Entscheidung, wer in den Kantonen oder in jeder einzelnen Gemeinde den Bedarf an Betreuungsleistungen ermittelt. Dass die Spitex die Richtige für diese Aufgabe ist, zeigt ein Blick nach Zürich: Dort finanziert der Kanton seit 2025 bestimmte Betreuungsleistungen, die nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind, für Personen mit EL 1 zur AHV.

Oft ermittelt die Spitex
Derzeit nennt der Kanton Zürich 14 Spitex-Organisationen explizit, die als «Bedarfsbescheinigungsstelle» für eine oder mehrere Gemeinden arbeiten [Stand: Ende September 2026 2]. Claudia Schade, Geschäftsführerin des Spitex Verbands Kanton Zürich, ist von dieser Lösung überzeugt. «Spitex-Organisationen mit Leistungsauftrag sind prädestiniert für diese neue Rolle und haben bisher auch gute Erfahrungen damit gemacht», sagt sie. «Der beauftragten Spitex kann man vertrauen, dass sie die Bedarfsabklärung in der Betreuung genauso gut durchführt wie in der Pflege: kompetent, empathisch und fair.» Zudem hätten diese Spitex-Organisationen viel Erfahrung mit Bedarfsabklärungen, die auch betreuerische Aspekte umfassen, seien mit dem ganzheitlichen Betrachten verschiedenster Lebenssituationen vertraut und verfügten über ein gutes Netzwerk im regionalen Gesundheits- und Sozialwesen.
Der beauftragten Spitex kann man vertrauen, dass sie die Bedarfsabklärung in der Betreuung genauso gut durchführt wie in
der Pflege: kompetent, empathisch und fair.
Claudia Schade
Geschäftsführerin Spitex Verband Kanton Zürich
Mancherorts wird nun aber die Forderung laut, dass Stellen für die Bedarfsabklärung selbst keine Betreuungsleistungen anbieten sollten. «Auch Spitex-Organisationen mit Leistungsauftrag, die selbst Betreuungsleistungen anbieten, eignen sich für die Bedarfsabklärung», widerspricht Claudia Schade. «Denn sie arbeiten stets wirtschaftlich, transparent und ohne Profitgedanken auf Kosten der Steuerzahlenden.» Um den Bedarf an Pflege und Hilfe ihrer Klientinnen und Klienten optimal und wirtschaftlich zu decken, arbeiteten diese Organisationen bereits jetzt mit vielen anderen Akteuren aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zusammen, darunter auch Freiwilligen-Organisationen. Zudem könne die Aufgabe der Bedarfsabklärung und diejenige der Deckung des Bedarfs im Zweifelsfall sauber getrennt werden. «Zum Beispiel kann Menschen mit Betreuungsbedarf eine Liste vorgelegt werden, auf der alle regionalen Anbieter von Betreuungsleistungen neutral ausgewiesen sind, und sie wählen selbst daraus aus.»
Aus allen erläuterten Gründen rät Claudia Schade den Kantonen und Gemeinden dazu, auch beim Thema der Bedarfsabklärung in der Betreuung auf die Spitex zu setzen. «Um Synergien zu nutzen, können alle Gemeinden in einer Spitex-Versorgungsregion am selben Strick ziehen. Im Kanton Zürich ist das leider nicht überall der Fall», sagt sie. Was sie ebenfalls kritisch betrachtet, ist der fehlende Standard in Bezug auf das Instrument für die Bedarfsabklärung. Im Kanton Zürich verbreitet seien insbesondere das Instrument der Paul Schiller Stiftung 3 sowie ELSA4, aber auch neue Kreationen. «Ein einheitliches Instrument würde für die Gleichberechtigung aller Berechtigten sorgen und Vergleiche sowie wissenschaftliche Erhebungen ermöglichen, auch schweizweit», gibt sie zu bedenken.
RegioSpitex Limmattal und Pro Senectute Kanton Zürich ermitteln gemeinsam
Die RegioSpitex Limmattal ist für die Betreuungsbedarfsabklärung in den Zürcher Gemeinden Dietikon, Urdorf, Birmensdorf, Aesch und Uitikon zuständig – und zwar in Partnerschaft mit dem Dienstleistungscenter Limmattal und Knonaueramt von Pro Senectute Kanton Zürich. «Damit vereinen wir die pflegerische und sozialberaterische Perspektive in der Betreuung, die sich am Übergang von Pflege und Sozialarbeit bewegt», sagt Samuel Faust, stv. Geschäftsführer und Bereichsleiter Service und Prozesse bei der RegioSpitex Limmattal, die rund 130 Mitarbeitende zählt.
Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV können sich selbst bei der Bedarfsbescheinigungsstelle anmelden, oder aber andere Akteure wie Altersstellen, Hausärzteschaft und Angehörige tun dies. Daraufhin meldet sich eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter von Pro Senectute Kanton Zürich bei der betreffenden Person und vereinbart einen Termin für die Abklärung mit einem Instrument auf Basis desjenigen der Paul Schiller Stiftung. «Grundsätzlich findet das Abklärungsgespräch im Rahmen eines Hausbesuchs statt. Damit garantieren wir einen niederschwelligen Zugang und können das Wohnumfeld in die Abklärung einbeziehen», erklärt Patrick Merkle, Bereichsleiter Dienstleistungscenter Limmattal und Knonaueramt bei Pro Senectute Kanton Zürich.
Die Sozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter sendet daraufhin die Bedarfsbescheinigung sowie den ausgefüllten Assessment-Fragebogen der Spitex, wo eine von zwei zuständigen Pflegefachfrauen die Dokumente validiert. «Die Spitex kann ihre grosse Erfahrung mit Bedarfsabklärungen und ihre umfassende Sicht auf pflegerische und betreuerische Leistungen einbringen, die heute oder in Zukunft für ein selbstbestimmtes Leben nötig sind», sagt Samuel Faust.
Involvieren wir uns nicht in die Betreuung der Menschen zu Hause, werden wir unserer Rolle als Versorgungspartnerin der öffentlichen Hand genauso wenig gerecht wie unserem übergeordneten Ziel, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben können.
Samuel Faust
Stv. Geschäftsführer RegioSpitex Limmattal
Deckung des Bedarfs organisiert nicht die Spitex
Die finale Bedarfsbescheinigung weist jeweils aus, wie hoch der Bedarf an Betreuungsleistungen in Stunden ist – und in welchen Bereichen er besteht. «Beispielsweise bescheinigen wir den Bedarf an einem Notrufknopf, einem Mahlzeitendienst oder an Unterstützung bei sozialen Kontakten», umreisst Samuel Faust. Welche Anbieter von Betreuungsleistungen diesen Bedarf decken, entscheidet jeweils die berechtigte Person. Falls nötig, unterstützt Pro Senectute Kanton Zürich sie beim Kontaktieren der ausgewählten Anbieter. Auch die RegioSpitex Limmattal kann für die Deckung als Dienstleisterin gewählt werden: Sie befindet sich bis Ende 2027 in einem Pilotprojekt, in dessen Rahmen sie das Anbieten von Betreuungsleistungen testet, die nicht durch die OKP gedeckt sind. 5 Dazu gehören Spaziergänge, Begleitung zu Terminen oder auch «einfach für Sie da sein».
Die grosse Herausforderung ist nicht die Abklärung
Samuel Faust ist überzeugt, dass die Betreuungsfinanzierung die Lebensqualität vieler Menschen steigern und die Gesundheitskosten senken hilft. «Sie steht aber vor dem Problem, dass nur wenige Menschen eine Bedarfsabklärung wünschen. Und dass Menschen mit ausgewiesenem Bedarf selten alle erlaubten Leistungen in Anspruch nehmen.» Erklärbar sei dies einerseits damit, dass die neue Finanzierung nicht ausreichend bekannt ist. «Andererseits ist es ein Tabu, zuzugeben, dass man Hilfe im Alltag braucht oder zum Beispiel einsam ist», sagt er. «Alle Akteure, die in einer Region an der Umsetzung der Betreuungsfinanzierung beteiligt sind, sollten sich darum regelmässig treffen und sich fragen: Wie machen wir das Angebot bekannter? Wie entstigmatisieren wir Betreuung? Und wie begleiten wir Betroffene nach der Bedarfsabklärung eng bei der Organisation der Leistungen?»
Samuel Faust rät schliesslich allen Spitex-Organisationen, proaktiv die Mitwirkung bei der Betreuungsbedarfsabklärung zu suchen. «Involvieren wir uns nicht in die Betreuung der Menschen zu Hause, werden wir unserer Rolle als Versorgungspartnerin der öffentlichen Hand genauso wenig gerecht wie unserem übergeordneten Ziel, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben können», sagt er.
Betreuung wird neu über EL finanziert: Details
Das Parlament hat 2025 die Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) beschlossen, unter anderem
mit diesen Änderungen:
– Einführung von Pauschalleistungen: Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV und IV erhalten ab 1. Januar 2028 vorschüssige Pauschalen für spezifische Betreuungsleistungen zu Hause. Die Hilflosenentschädigung ist keine Voraussetzung.
– Anrechenbare Leistungen: Zu den neu anerkannten Leistungen zählen unter anderem Notrufsysteme, Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste, Fahrdienste sowie Wohnanpassungen.
– Zuständigkeit der Kantone: Die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung dieser Leistungen – insbesondere die Bedarfsabklärung und die Festlegung der Pauschalbeträge – liegen in der Kompetenz der Kantone.
Ansicht Spitex Schweiz: Spitex Schweiz ist überzeugt, dass Menschen durch gute Betreuung länger selbstbestimmt zu Hause leben können. Spitex-Organisationen können zu diesem Ziel dank ihrer Erfahrung und Expertise durch eigene Betreuungsangebote oder durch die Koordination und Beratung rund um externe Betreuungsangebote beitragen – oder indem sie die Bedarfsabklärung durchführen. Spitex Schweiz legt den Spitex-Organisationen nahe, sich über den Stand der Umsetzung der neuen Betreuungsfinanzierung in ihrem Kanton zu informieren und zu prüfen, ob und wie die Spitex mitgedacht und einbezogen wird.
- In Zürich wird im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen auch von «Zusatzleistungen» gesprochen, aber für die einfachere Lesbarkeit für die ganze Schweiz wird hier das Kürzel EL verwendet. ↩︎
- www.zh.ch/de/soziales/ergaenzungsleistungen-ahv-iv.html ↩︎
- www.gutaltern.ch/publikationen/abklarungsinstrument-fur-die-einschatzung-des-individuellen-betreuungsbedarfs-und-die-partizipative-erarbeitung-des-betreuung ↩︎
- ELSA steht für «Erhalt der Lebensqualität und Selbstbestimmung im Alter». Das Instrument wurde in Zürich entwickelt und der Spitex Verband Kanton Zürich hat eine auf die Spitex zugeschnittene Mustervorlage gestaltet. Mehr: www.zh.ch/de/soziales/ergaenzungsleistungen-ahv-iv/umsetzungshilfe-zlv.html ↩︎
- www.regiospitex.ch/de/angebot/betreuung-und-entlastung ↩︎