Eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet

Die GDK, Arbeitgeberverbände, Berufsverbände und Gewerkschaften haben sich auf gemeinsame Grundsätze bezüglich der Situation der Pflege und der Umsetzung der Pflegeinitiative geeinigt.

RED. Das Schweizer Gesundheitswesen und speziell die Pflege kämpfen mit einem grossen Mangel an Fachkräften. Zwar haben die Ausbildungszahlen zugenommen und mit der ersten Umsetzungsetappe der Pflegeinitiative soll die Ausbildung weiter gefördert werden. Es wird aber kaum möglich sein, den wachsenden Bedarf allein durch die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse zu decken. Ziel muss auch sein, dass das Pflege- und Betreuungspersonal im Beruf tätig bleibt. Angesichts dieser Ausgangslage und mit Blick auf die weitere Umsetzung der Pflegeinitiative haben die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Arbeitgeberverbände (H+, ARTISET und CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse, Association Spitex privée Suisse ASPS) sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften (SBK, Syna, Unia, VPOD) eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet.

Zu den Grundsätzen in dieser Erklärung gehört eine zügige ­Umsetzung der Ausbildungsoffensive durch die Kantone ab dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes im Sommer 2024. Auch bei den Arbeitsbedingungen tragen die Kantone als Regulatoren und ­Finanzierungsträger eine Mitverantwortung. Die Arbeitgeber respektive die Sozialpartner sind verantwortlich für die Umsetzung in den Betrieben. Die Arbeitgeberverbände wiederum fördern die Verbreitung von Massnahmen und Modellen, die zu einer höheren Arbeitszufriedenheit beitragen. Dazu gehören verbesserte Dienstpläne oder eine wertschätzende Betriebs- und Führungskultur. 

Den fixen Beitrag der Versicherer erhöhen
Angezeigt sind zudem anforderungsgerechte Löhne, ein Teuerungsausgleich, Zulagen, ein Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung und eine angemessene Personaldotation. Diese Grundsätze können zu höheren Personalkosten führen, was die angespannte finanzielle Lage der Betriebe zusammen mit der Teuerung noch verschärft. Es besteht Anpassungsbedarf rund um die Tarifsysteme, damit die Teuerung wie auch personalkostenrelevante Massnahmen unmittelbar einbezogen werden können. Bund, Kantone, Versicherer und Leistungserbringer sind aufgefordert, unter Einbezug der Sozialpartner nach Lösungen für die aktuellen und langfristigen Finanzierungs- und damit verbundenen Versorgungsprobleme im Gesundheitswesen zu suchen. Im Bereich der Pflegefinanzierung wird der Bund aufgefordert, den fixen Beitrag der Krankenversicherer an die Pflegeleistungen rasch und angemessen zu erhöhen. Den Kantonen wird empfohlen, ihre Restfinanzierung so anzupassen, dass die erforderlichen Massnahmen für verbesserte Arbeitsbedingungen umgesetzt werden können. 

Die Massnahmen können nicht gleichzeitig realisiert werden und die Unterzeichner der Erklärung werden unterschiedliche Schwerpunkte setzen sie haben damit aber die Grundlage geschaffen, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Die gesamte Erklärung ist verfügbar unter «News» auf www.spitex.ch.

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