Damit die Pflegeinitiative nicht zum leeren Versprechen wird

Der Bundesrat hat im Mai 2024 die weiteren Schritte zur Umsetzung der Pflegeinitiative verkündet. Spitex Schweiz fordert die Finanzierung der Kostenfolgen.

Mit diesem Motiv warben die Initianten für die im November 2021 vom Stimmvolk angenommene Pflegeinitiative. Bild: SBK

PATRICK IMHOF. Mit seinen Vorschlägen zur Etappe 2 der Umsetzung der Pflegeinitiative will der Bundesrat die Arbeitsbedingungen verbessern und die Ausbildung in der Pflege weiter fördern. Dazu hat er den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) in die Vernehmlassung geschickt – ebenso wie eine neue, bundesweite Regelung des Masterabschlusses sowie des Berufsprofils der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten (Advanced Practice Nurse, APN) im Gesundheitsberufegesetz (GesBG). 

Spitex Schweiz sieht die im BAGP geplanten Massnahmen als starken Eingriff in die betriebliche Autonomie und verweist darauf, dass kantonal und regional angepasste Lösungen zu bevorzugen wären. Gleichzeitig wird anerkannt, dass der Bundesrat in Umsetzung von Art. 117b der Bundesverfassung (Pflegeinitiative) einen Auftrag des Volkes hat und entsprechend handelt. Die Stellungnahme von Spitex Schweiz wird bei der gemeinsamen Erklärung der GDK und der Sozialpartner vom Juni 2023 ansetzen. Darin werden Massnahmen gefordert, die auch finanziert sein müssen und gleichzeitig nicht zu Verwerfungen beim Personal führen dürfen.

Keine Experimente, die kurzfristig alles verschlimmern
Weder im Gesetz noch in den Erläuterungen werden Kostenschätzungen gemacht oder Lösungen für die finanziellen Folgen der Neuerungen aufgezeigt. Im Gesetz muss klar sein, dass die Mehrkosten, die sich aus dem Gesetz ergeben, auch abgegolten sind. Ansonsten bleibt das Gesetz ein leeres Versprechen, wird bei den Pflegenden zu Frustration führen und im schlimmsten Fall den Druck auf die Pflege erhöhen. Die erhofften Wirkungsmechanismen des Gesetzes sind:

Attraktivere Arbeitsbedingungen führen zu mehr Zufriedenheit und reduzieren die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte. Das tönt überzeugend. Dennoch kann niemand sagen, wie rasch diese Wirkung eintritt und in welchem Ausmass. Aus diesem Grund ist dringend von Massnahmen abzusehen, welche den Fachkräftemangel verstärken. Ein Beispiel: Hat ein Betrieb heute eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden und reduziert der Bundesrat diese gemäss seiner vorgesehenen Kompetenz auf 38, fehlen dem Betrieb per Inkraftsetzung rund 10 Prozent seiner Belegschaft. 

Aus den genannten Gründen wird Spitex Schweiz in der Stellungnahme fordern, dass die Finanzierung zwingend zu verankern ist und auch die personellen Auswirkungen kurz- und mittelfristig berücksichtigt werden müssen.

Überfällige Reglementierung der Masterstufe
Wenig bestritten ist die Regulierung der Masterstufe. Spitex Schweiz wird sich für diejenige Variante aussprechen, wonach nur ein Master of Science in Advanced Practice Nursing zur Berufsausübungsbewilligung als Pflegeexpertin/Pflegeexperte APN berechtigt. Wichtig ist dabei auch eine bessere Durchlässigkeit zwischen der Höheren Berufsbildung in Pflege (zum Beispiel HF) und der Hochschulbildung  in Pflege (FH). Denn ein FH-Abschluss in Pflege ist Voraussetzung für einen Master of Science in Advanced Practice Nursing.

Spitex Schweiz wird die ausführliche Stellungnahme im Verlauf vom
August 2024 veröffentlichen, auch unter www.spitexmagazin.ch.

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