Betreutes Wohnen stärken

Der Bundesrat hat im September die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen verabschiedet. Ziel ist die Förderung der Selbstständigkeit älterer Menschen und Personen mit Beeinträchtigungen, indem Heimeintritte verzögert oder vermieden werden. Die Anpassungen eröffnen auch für die Spitex neue Möglichkeiten.

Die Botschaft des Bundesrats markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung der Selbstständigkeit älterer Menschen und Personen mit Beeinträchtigungen. Bild: Pia Neuenschwander

RED. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen Leistungen, die auf Hilfe und Betreuung zu Hause abzielen – unabhängig von der Wohnform. Konkret werden folgende Angebote als Ergänzungsleistungen berücksichtigt:

  • Notrufsysteme
  • Haushaltshilfe und Mahlzeitenangebote
  • Begleit- und Fahrdienste
  • Wohnungsanpassungen respektive Mietzuschüsse für in der Mobilität eingeschränkte Personen

Die Leistungen sollen als Pauschalen im Voraus ausbezahlt werden, wodurch die Betroffenen finanziell entlastet werden und der Verwaltungsaufwand reduziert wird. Die Finanzierung bleibt jedoch vollständig in der Zuständigkeit der Kantone.

Änderungen durch die Vernehmlassung
Die Vorlage wurde nach intensiver Vernehmlassung 2023 angepasst. Auch Spitex Schweiz hat daran teilgenommen. Der Bundesrat hat erfreulicherweise verschiedene Punkte aufgenommen, wie den Einbezug von IV-Bezügerinnen und -Bezügern, die pauschale Vergütung der Leistungen oder den Verzicht auf Vorfinanzierung durch die Betroffenen. Ungehört blieben die Forderungen nach einer Ausweitung der Leistungskategorien und einer höheren Mindestpauschale, die die Kantone vorsehen müssen.

Verzögerte Heimeintritte
Die Botschaft des Bundesrats markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung der Selbstständigkeit älterer Menschen und Personen mit Beeinträchtigungen. Mit der Vorlage sollen Heimeintritte verzögert werden. Dies bietet Chancen für ambulante Leistungserbringer zu Hause oder im institutionellen Betreuten Wohnen. Für Spitex Schweiz ist wichtig, dass bei der Umsetzung die Spitex eine zentrale Rolle spielen soll, auch wenn das nicht heisst, dass sie all diese Leistungen erbringen muss: Die Spitex verfügt jedoch bereits über grosse Expertise bei der Abklärung und bei verschiedenen der oben angeführten Angebote der individuellen Betreuung.

Parlamentarische Debatte
Die zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Erstrats (SGK-N) hat die Beratung der Vorlage im November abgeschlossen. Sie hat dabei auch die Anpassungsvorschläge von Spitex Schweiz nochmals zur Kenntnis genommen. Die bisherige Beratung zeigt, dass die Vorlage zwar im Grundsatz Zustimmung findet, die Fragen über die Finanzierung und eine allfällige Ausweitung aber sehr intensiv werden. Der Nationalrat wird in der Wintersession darüber befinden und dann den Ball dem Ständerat weiterreichen.

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