Einheitliche Finanzierung: Die Arbeiten sind angelaufen
Am 24. November 2024 hat das Stimmvolk der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) zugestimmt. Für die Pflege gilt der neue Kostenteiler ab dem Jahr 2032. Bis dahin bleibt noch viel zu tun – die Vorbereitungsarbeiten haben begonnen.
RED. Heute werden die Leistungen im Gesundheitswesen nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen (in der Arztpraxis, bei der Therapeutin, dem Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) bezahlt die Krankenkasse 100 Prozent. Bei stationären Behandlungen (im Spital mit Übernachtung) übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent, bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim knapp die Hälfte der Kosten. Den Rest übernimmt jeweils der Krankenversicherer und die Klientin oder der Klient. Mit der vom Volk beschlossenen einheitlichen Finanzierung werden künftig die Kantone für mindestens 26,9 Prozent und die Kassen für höchstens 73,1 Prozent der Kosten aufkommen – und zwar über alle Versorgungsettings. Für die Pflege gilt dieser neue Kostenteiler ab dem Jahr 2032. 
Ab 2032 – das klingt nach viel Zeit. Jedoch bleibt einiges zu recherchieren, zu verhandeln, an Grundlagen zu schaffen, damit die Umsetzung per 2032 möglich ist. Entsprechend sind die Arbeiten bereits am Laufen. Wichtigste nächste Schritte sind:
- Eine Steuergruppe mit Vertretungen der Mitgliedsverbände und -organisationen, des Vorstands und der Geschäftsstelle von Spitex Schweiz soll die Aufgaben der Geschäftsstelle begleiten und bei wichtigen Entscheidungen involviert sein.
 - Eine gesicherte Finanzierung zum Aufbau des Know-hows der Geschäftsstelle für die Startphase 2025–2026, aber auch mittel- und langfristig, ist zentral. Für die Startphase sind die finanziellen Mittel bereitgestellt.
 - Die Arbeiten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Anpassung der Verordnung (Präzisierung der Gesetzesbestimmungen zur einheitlichen Finanzierung) sollen 2026 in die Vernehmlassung gehen. Die Verordnung bildet eine zentrale Grundlage für die Umsetzung. Spitex Schweiz steht dazu in engem Austausch mit den nationalen Behörden, den ambulanten und stationären Pflegeverbänden, der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und dem Versichererverband prio.swiss.
 
Die zentralen bevorstehenden Aufgaben sind:
- eine solide Datenbasis schaffen, um die effektiven Kosten einer Spitex-Pflegestunde berechnen und ausweisen zu können. Das Finanzmanual von Spitex Schweiz bietet dafür die zentrale Grundlage.
 - gemeinsam mit den involvierten Partnern eine gemeinsame Tariforganisation für die Pflege gründen (Leistungserbringerverbände und Finanzierer), so wie es das KVG vorschreibt (Art. 47a).
 - das Festlegen einer Tarifstruktur. Diese wird von der Tariforganisation und somit von den involvierten Verbänden festgelegt und bildet die Grundlage für die später zu verhandelnden Tarife.
 
Spitex Schweiz wird über die Fortschritte rund um die einheitliche Finanzierung regelmässig berichten.