
EFAS-Abstimmung am 24. November
Lange war unklar, wann über die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) abgestimmt wird. Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 24. November 2024 zur Abstimmung zu bringen:
1. Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen;
2. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete);
3. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs;
4. Änderung vom 22.Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen).
Am 24. November 2024 entscheidet also das Schweizer Stimmvolk über den Meilenstein der Schweizer Gesundheitspolitik. Bis dahin setzt sich die Allianz Pro EFAS, der Spitex Schweiz angehört, weiter intensiv für ein Ja an der Urne ein. Denn die EFAS-Reform legt den Grundstein für ein Gesundheitssystem der Zukunft (mehr zu den Argumenten für EFAS unter www.pro-efas.ch).