Bundesrat nimmt Finanzierung der Betreuung in Angriff

Ein Mitarbeiter der Spitex Zürich begleitet einen Klienten bei einem Spaziergang in Zürich (Foto: Spitex Schweiz/Pia Neuenschwander)

RED. Es hat länger gedauert, als ursprünglich angekündigt wurde, aber nun hat der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zur besseren Betreuungsfinanzierung im Alter veröffentlicht: Am 21. Juni 2023 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 23. Oktober 2023. Damit folgt der Bund kurz auf den Kanton Zürich, der kürzlich eine kantonale Vorlage zum Thema in die Vernehmlassung schickte (vgl. «Spitex Magazin» 3/2023).

Der Bundesrat schlägt in seiner Vorlage vor, das betreute Wohnen in den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV anzuerkennen. Damit erfüllt er die Motion 18.3716 «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N). Die Vorlage beinhaltet die Vergütung von fünf Leistungskategorien, deren Finanzierung im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten erfolgt. «Der Begriff des betreuten Wohnens ist in diesem Zusammenhang breit auszulegen und soll sowohl das Wohnen im eigenen Zuhause mit Assistenzleistungen als auch das betreute Wohnen im Heim umfassen», er-klärt das EDI im Begleitschreiben. Passend dazu hatte Spitex Schweiz – neben verschiedenen weiteren Akteuren aus Politik und Gesundheitsbranche – in der Vergangenheit mehrfach gefordert, dass der Bund die Betreuungsfinanzierung unabhängig von der Wohnform regeln müsse. Eine neue Regelung müsse insbesondere auch für Menschen im angestammten Zuhause gelten statt «nur» für Bewohnende der intermediären Wohnform «betreutes Wohnen» (vgl. «Spitex Magazin» 1/2022). Spitex Schweiz wird zur Vorlage detailliert Stellung nehmen. Das «Spitex Magazin» wird darüber zu einem späteren Zeitpunkt berichten.

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